BEG-Förderung 2026

Wärmepumpe Förderung
bis 70% Zuschuss vom Staat

Grundförderung 30% + Klimabonus 20% + Einkommensbonus 30% = bis zu 21.000 Euro Zuschuss für Ihre neue Wärmepumpe. So sichern Sie sich die maximale Förderung.

Förderung berechnen Alle Boni erklärt
Bis 21.000 € Zuschuss

BEG-Förderung 2026: Maximum 70% auf bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten

Die BEG-Förderung im Detail: 4 Bausteine

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist modular aufgebaut. Sie können bis zu 4 Boni kombinieren, maximal jedoch 70% Gesamtförderung:

1. Grundförderung: 30%

Für jeden, der eine Wärmepumpe als Heizung einbaut – egal ob Neubau oder Bestand. Gilt für Luft-Wasser, Sole-Wasser und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Die einzige Voraussetzung: Die Wärmepumpe muss die Mindest-Effizienzanforderungen erfüllen (ETAs ≥ 135% bei 35°C).

2. Klimageschwindigkeitsbonus: 20%

Wenn Sie eine fossile Heizung ersetzen: Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung (jedes Alter) oder Gas-/Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Dieser Bonus gilt bis 2028 in voller Höhe, danach sinkt er alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte. Also: Jetzt handeln lohnt sich.

3. Einkommensbonus: 30%

Für Haushalte mit maximal 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Nachzuweisen über den Einkommensteuerbescheid. Dieser Bonus macht die Wärmepumpe auch für Geringverdiener und Rentner erschwinglich. Beispiel: Bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten und 70% Förderung zahlen Sie nur 9.000 Euro.

4. Effizienzbonus: 5%

Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (Propan R290, CO2 R744) oder für Sole-/Wasser-Wärmepumpen. Die meisten modernen Wärmepumpen (Viessmann, Vaillant, Daikin, Bosch) verwenden bereits R290 und qualifizieren sich automatisch.

Rechenbeispiele: So viel Förderung bekommen Sie

SituationBoniFördersatzZuschuss (bei 30.000€)Ihr Anteil
Neubau, normale EinkunftGrund + Effizienz35%10.500 €19.500 €
Gasheizung (25 J.) tauschenGrund + Klima + Effizienz55%16.500 €13.500 €
Ölheizung tauschen, GeringverdienerAlle 4 Boni70% (max)21.000 €9.000 €
Gasheizung (15 J.) tauschenGrund + Effizienz35%10.500 €19.500 €

Wichtig: Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt NICHT für Gasheizungen unter 20 Jahren (es sei denn, es handelt sich um eine Gasetagenheizung). Ölheizungen werden unabhängig vom Alter gefördert.

Antrag bei der KfW: Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Angebot einholen: Lassen Sie sich ein verbindliches Angebot von einem Fachbetrieb erstellen (z.B. von uns). Das Angebot muss die förderfähigen Kosten ausweisen.
  2. Lieferungsvertrag abschließen: Sie dürfen den Vertrag vor dem Förderantrag abschließen, wenn er eine auflösende oder aufschiebende Bedingung für die KfW-Zusage enthält. Wir formulieren das für Sie.
  3. KfW-Zuschussportal: Registrieren Sie sich unter meine.kfw.de und stellen Sie den Antrag online. Programm: BEG Einzelmaßnahmen (Zuschuss 458).
  4. Bestätigungen hochladen: Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb, ggf. Einkommensnachweis für den Einkommensbonus.
  5. Zusage abwarten: Die KfW prüft den Antrag (ca. 4-6 Wochen). Mit der Zusage dürfen Sie die Installation starten.
  6. Installation durchführen: Wärmepumpe einbauen lassen (2-3 Tage).
  7. Verwendungsnachweis: Rechnung, Fachunternehmererklärung und technische Dokumentation bei der KfW einreichen.
  8. Auszahlung: Die KfW überweist den Zuschuss auf Ihr Konto (ca. 2-4 Wochen nach Prüfung).

Wir übernehmen den Förderantrag für Sie

Der BEG-Antrag ist bürokratisch. Deshalb übernehmen wir die komplette Förderabwicklung für unsere Kunden – kostenlos. Von der Bestätigung zum Antrag (BzA) über die KfW-Registrierung bis zum Verwendungsnachweis. Sie müssen nur den Einkommensteuerbescheid bereitstellen (falls Einkommensbonus beantragt wird).

Ergänzende Förderung: KfW-Kredit 358/359

Zusätzlich zum Zuschuss können Sie den KfW-Kredit 358/359 für den Eigenanteil nutzen:

Beispiel: Bei 9.000 Euro Eigenanteil und dem KfW-Ergänzungskredit zahlen Sie ca. 75 Euro/Monat bei 10 Jahren Laufzeit. Die Heizkostenersparnis beträgt oft 150-250 Euro/Monat – die Wärmepumpe finanziert sich also von Tag 1 selbst.

Förderfähige Kosten: Was wird angerechnet?

FörderfähigNicht förderfähig
Wärmepumpe (Gerät)Heizkörper-Austausch (separat)
PufferspeicherFußbodenheizung nachrüsten (separat)
Hydraulischer AbgleichDämmung (eigenes BEG-Programm)
Demontage alte HeizungSchornsteinsanierung
Elektro-AnpassungPhotovoltaikanlage
Erdarbeiten (Sole-WP)Wallbox / E-Auto-Ladung
Fachplanung & BaubegleitungEigenleistung

Maximum förderfähige Kosten: 30.000 Euro für das erste Wohngebäude (Einfamilienhaus). Für jede weitere Wohneinheit kommen 15.000 Euro hinzu. Bei einem Zweifamilienhaus also 45.000 Euro.

Häufige Fehler beim Förderantrag

Fehler 1: Zu spät beantragt

Der häufigste Fehler: Die Installation beginnt, bevor die KfW-Zusage vorliegt. Zwar darf seit 2024 ein Vertrag vor Antragstellung abgeschlossen werden (mit auflösender Bedingung), aber die Installation darf erst nach Zusage starten. Lösung: Beauftragen Sie zuerst, stellen Sie dann den Antrag, installiert wird nach Zusage.

Fehler 2: Falsche Wärmepumpe gewählt

Nicht jede Wärmepumpe erfüllt die BEG-Effizienzanforderungen. Prüfen Sie auf der BAFA-Liste (bafa.de), ob Ihr Modell gelistet ist. Wir verwenden ausschließlich förderfähige Wärmepumpen – Viessmann, Vaillant, Daikin, Bosch – alle mit R290 und Effizienzbonus.

Fehler 3: Einkommensbonus vergessen

Viele Antragsteller wissen nicht, dass sie den 30%-Einkommensbonus beantragen können. Gerade Rentner mit niedrigem Einkommen profitieren enorm. Prüfen Sie Ihren letzten Einkommensteuerbescheid: Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 40.000 Euro, stehen Ihnen bis zu 9.000 Euro extra zu.

Ihre persönliche Förder-Berechnung

Heizungstyp, Baujahr und Einkommen eingeben – sofort Ihren Fördersatz und Zuschuss erfahren.

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